Mobile Ausbilder-Teams vom ADAC gelbhift
flexibel, zielgerichtet und günstig
Individuelle Termine - Wir bilden die Brandschutzhelfer aus, wenn es bei Ihnen im Unternehmen passt.
Zielgerichtete Ausbildung- Wir gehen auf betriebsspezifische Besonderheiten ein.
Weniger Kosten - Durch die Ausbildung im Betrieb sparen sie Kosten.
Brandschutzhelfer-Ausbildung vor Ort
Egal ob sich Ihr Betrieb in München, Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hannover, Köln, Dresden, Hamburg, Essen, Nürnberg, Düsseldorf, Leipzig oder Bremen oder einer anderen Region befindet – wir sind für Sie zur Stelle.
Vorteile der Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb
Durch die Brandschutzhelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen, können wir gezielt auf die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen und praktischen Gegebenheiten eingehen. Sie ersparen den Mitarbeitern lange Anfahrtswege und Ihrer Firma Zeit und Kosten.
Die Brandschutzhelfer-Bestellung
Die Bestellung von Brandschutzhelfern wird mit dem Paragraph 10 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe und Brandbekämpfung erforderlich sind. Dabei muss er die Art der Arbeitsstätte, die Tätigkeit und Anzahl der Mitarbeiter sowie die mögliche Anwesenheit weiterer Personen berücksichtigen.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Nach dieser richtet sich auch die erforderliche Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Brandschutzhelfer. Diese müssen den betriebsspezifischen besonderen Gefahren Rechnung tragen.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten stehen. In Betrieben ohne besondere Gefährdungen werden in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernannt. Halten sich in dem Betrieb neben den Mitarbeitern regelmäßig weitere Personen auf, sind diese zu den Beschäftigten hinzuzurechnen.

Die zuständigen Berufsgenossenschaften, wie BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) oder BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) stellen ihren Mitgliedern spezifische Informationen zum Brandschutz, den Brandschutzhelfern und deren Bestellung bereit.
Zwar muss die Bestellung eines Brandschutzhelfers nicht zwingend schriftlich erfolgen, aber aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Schriftform ratsam und üblich.
Wir haben Ihnen hierzu eine Vorlage zum Übernehmen bereitgestellt.